Erweiterte Übergangsregelung für den Einsatz der aktuellen TSE Version 1
Mit dem Schreiben vom 16.03.2023 erweitert das BMF die Übergangsregelung zum einen bis zum 31.07.2024 und zum anderen auch für TSE, die nach dem 7. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden (gültig für TSE Version 1 der der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE Modul).
Damit können jetzt alle Kunden, unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme der TSE, die Übergangsregel nutzen.
Zu achten ist darauf, dass
dem zuständigen Finanzamt die Nutzung der Übergangsregelung schriftlich oder elektronisch angezeigt,
das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Übergangsregelung dokumentiert,
die Verfahrensdokumentation zur Kassenführung entsprechend ergänzt,
diese für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gesichert und
auf Verlangen vorgelegt wird.
42 Software plant weiterhin den Einsatz der zukünftigen Cryptovision TSE 2.0.