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Düsseldorf, 18.11.2022

42 Software Bildschirmkassenmodul mit „D-TRUST TSE Version 1.0“ und dem Zertifikat BSI-K-TR-0491-2021

Die hardwarebasierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) des Anbieters D-Trust TSE Version 1.0 sollte aufgrund des nicht verlängerten Zertifikats nur noch bis zum 7. Januar 2023 gültig sein. Mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13. Oktober 2022 gilt jetzt eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2023, in dem es heißt:

"Obwohl die TSE ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr zertifiziert ist, kann die bisher verwendete nicht mehr zertifizierte TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn Steuerpflichtige die TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul, vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut haben."

Soweit Sie diese neue Übergangsregelung nutzen möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Finanzamt schriftlich mitteilen.

Weitergehende Informationen

Die Notwendigkeit einer TSE ergibt sich aus der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Die einzelnen Kassenbelege erhalten durch die TSE eine digitale Signatur, womit die Integrität der Daten sichergestellt wird und nachträgliche Eingriffe einfach erkannt werden können. Betriebe sind zusätzlich dazu verpflichtet, Kunden einen Beleg/eine Quittung zu geben.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist für die Zertifizierung der TSE zuständig. Um die Datenübertragung für Warenwirtschafssysteme als auch für Prüfungszwecke zu ermöglichen, hat die Bundesdruckerei eine Programmierschnittstelle zur Verfügung gestellt.

Die cv cryptovision GmbH hat für den Partner D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei Gruppe, eine Technische Sicherungseinrichtung (TSE) auf Hardwarebasis entwickelt. Das TSE-Modul wird im microSD-Format ausgeliefert. Mittels Adapter kann das TSE-Modul auch für USB- und SD-Karten-Anschlüsse verwendet werden.

Da das BMF mit Schreiben vom 13. Oktober 2022 neben der Verlängerung der Nutzungsduldung leider auch die Voraussetzung für diese Nutzung konkretisiert hat, kann kein TSE-Modul der Firma D-Trust mehr neu gekauft werden. Über diese Änderung wurden leider die beteiligten Unternehmen nicht vorab informiert. Wie viele andere Anbieter hat sich auch die 42 Software GmbH auf die Bundesdruckerei als richtigen Partner verlassen und ist von der plötzlichen Entwicklung überrascht worden.

An der Entwicklung der Version 2.0 der TSE von cryptovision/D-Trust wird mit Hochdruck gearbeitet, ebenso an der Zertifizierung durch das BSI. Verfügbar soll die neue cryptovision TSE ab Ende des 1. Quartals 2023 sein. Nach den uns vorliegenden Informationen soll diese TSE schnittstellenkompatibel zur bisherigen D-Trust TSE sein.

Hinweis zur Mitteilungspflicht elektronischer Kassensysteme

Elektronische Registrierkassen müssten seit dem 1. Januar 2020 beim zuständigen Finanzamt mit einer Liste von Angaben innerhalb von einem Monat nach Anschaffung gemeldet werden. Einzelheiten finden sich im BMF-AO-Handbuch §146a. Allerdings gibt es bisher in keinem Bundesland einen „amtlich vorgeschriebenen Vordruck“ für diese Meldung. Auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Steuern findet sich die Information, dass der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit im Bundessteuerblatt Teil I (voraussichtlich im Jahr 2023) gesondert bekannt gegeben wird.


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